Anzeige · Advertorial — bezahlte Information von EA Consulting OÜ Stand: 31. August 2026
Die Donnerstagsnotiz
Homeoffice

Am Jahresende zählt nur, was man belegen kann

Das Bundesfinanzministerium verlangt, die relevanten Kalendertage aufzuzeichnen und glaubhaft zu machen. Eine Schätzung im Nachhinein ist genau das nicht.

Kalender mit dokumentierten Arbeitstagen auf einem Schreibtisch
Symbolbild. Kalender mit dokumentierten Arbeitstagen auf einem Schreibtisch.

Das Bundesfinanzministerium formuliert es im Lohnsteuer-Handbuch nüchtern: Die Kalendertage, an denen die Voraussetzungen der Tagespauschale erfüllt sind, sind aufzuzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Das ist keine Formalie am Rande. Es ist die Bedingung dafür, dass aus einer Zahl im Kopf ein Betrag in der Steuererklärung wird. Eine Schätzung im Dezember ist genau das, was mit „aufzeichnen“ nicht gemeint ist.

Was als Nachweis in Frage kommt

Vorgeschrieben ist keine bestimmte Form. In der Praxis eignen sich:

  • ein digitaler Kalender mit einem festen Eintrag oder Marker pro Homeoffice-Tag,
  • ein Papierkalender mit einem konsequent gesetzten Zeichen,
  • eine Homeoffice- oder Telearbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber,
  • Auszüge aus der betrieblichen Zeiterfassung,
  • Dienst- oder Schichtpläne,
  • eine eigene Monatsübersicht in einer Tabelle.

Am belastbarsten ist die Kombination aus einer eigenen laufenden Aufzeichnung und einem unabhängigen Beleg — etwa der Homeoffice-Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass zwei Tage pro Woche vereinbart waren.

Warum „laufend“ der entscheidende Teil ist

Eine Aufzeichnung, die im Januar begonnen und das Jahr über geführt wurde, ist etwas anderes als eine Liste, die im Nachhinein aus dem Gedächtnis rekonstruiert wurde. Das gilt inhaltlich — niemand erinnert sich im Dezember an den 14. März — und es gilt für die Frage, ob die Angabe glaubhaft ist.

Der Aufwand dafür ist gering. Ein Marker im Kalender kostet zwei Sekunden am Tag. Rekonstruktion kostet am Jahresende eine Stunde und liefert ein schlechteres Ergebnis.

Eine Monatsübersicht, die reicht

Beispiel einer laufenden Aufstellung
MonatHomeofficeBüroSonstigeSumme Arbeitstage
Januar812020
Februar911020
März713121
April109120
Mai811120
Juni911020
Halbjahr51673121

Die letzte Spalte ist die Kontrollrechnung. Wenn Homeoffice-Tage, Bürotage und sonstige Tage zusammen mehr ergeben als die tatsächlichen Arbeitstage des Monats, stimmt etwas nicht — und der Fehler fällt sofort auf statt erst bei einer Nachfrage.

Nur qualifizierende Tage zählen

Am Jahresende können nur die Tage zusammengerechnet werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen: überwiegende Tätigkeit in der häuslichen Wohnung und kein Aufsuchen einer außerhalb gelegenen ersten Tätigkeitsstätte. Tage mit kurzem Bürobesuch gehören im normalen Anwendungsfall nicht dazu.

Deshalb ist es sinnvoll, die drei Spalten sauber zu trennen, statt alles unter „zuhause gearbeitet“ zu führen. Woran die Abgrenzung im Alltag scheitert.

Drei Fehler, die eine Aufstellung angreifbar machen

Der erste ist die runde Zahl. „Etwa 100 Tage“ ist keine Aufzeichnung, sondern eine Schätzung mit einer Nachkommastelle weniger. Wer zählt, kommt auf 97 oder 104 — krumme Zahlen sind ein Zeichen dafür, dass tatsächlich gezählt wurde.

Der zweite ist die Vermischung von Vereinbarung und Wirklichkeit. Zwei vereinbarte Homeoffice-Tage pro Woche ergeben rechnerisch rund 96 Tage im Jahr. Tatsächlich kommen Urlaub, Krankheit, Feiertage, Fortbildungen und Tage dazwischen, an denen kurzfristig doch ins Büro gefahren wurde. Die vereinbarte Zahl ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis.

Der dritte ist die lückenlose Serie. Eine Aufstellung, in der zwölf Monate lang exakt dasselbe Muster steht, beschreibt selten ein reales Arbeitsjahr. Brüche — ein Monat mit mehr Bürotagen, eine Woche Fortbildung, ein Umzug — machen eine Liste glaubwürdiger, nicht schwächer.

Was der Arbeitgeber beisteuern kann

Viele Betriebe erfassen Anwesenheit und mobiles Arbeiten ohnehin. Ein Auszug aus der Zeiterfassung oder eine kurze Bestätigung über die vereinbarte Zahl der Homeoffice-Tage pro Woche ist eine unabhängige Stütze für die eigene Aufstellung.

Verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu nicht. Es schadet aber nichts zu fragen, bevor man das Unternehmen verlässt oder das System gewechselt wird — später ist der Zugriff oft weg.

Wie lange man die Unterlagen behalten sollte

Solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr nicht bestandskräftig ist, sollten die Aufzeichnungen greifbar bleiben. Wer freiwillig abgibt, hat dafür ohnehin einen längeren Zeitraum im Blick — eine freiwillige Erklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Welche Frist dabei zum Jahresende abläuft.

Einordnung

Dokumentation ist der unspektakulärste Teil des Themas und gleichzeitig der einzige, den man selbst vollständig in der Hand hat. Ob sich am Ende ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ergibt, entscheidet die Summe aller Posten gegenüber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ob die eigene Zahl belastbar ist, entscheidet der Kalender im Januar.

Die Donnerstagsnotiz

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Quellen

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