Der Bürostuhl steckt nicht in den sechs Euro
Das Bundesfinanzministerium stellt es ausdrücklich klar: Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale nicht umfasst. Sie werden getrennt betrachtet.
Laptop, Schreibtisch, Stuhl: was neben der Tagespauschale eigenständig zählt.
Das Bundesfinanzministerium stellt es ausdrücklich klar: Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale nicht umfasst. Sie werden getrennt betrachtet.
Entscheidend ist der berufliche Nutzungsanteil, nicht wer die Rechnung bezahlt hat. Bei Computern gilt zusätzlich eine Sonderregel zur Nutzungsdauer.
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